Julius Kardinal Döpfner Schule

Allgemeine Informationen zum Elternbeirat

Das bayrische Schulgesetz sieht den Elternbeirat als Interessenvertreter der Kinder und Eltern gegenüber den Pädagogen und der Schulleitung, aber auch als Vermittler zwischen diesen Seiten. Das Gremium ist also ein möglicher Ansprechpartner für die Eltern in Problemfällen. Außerdem soll er im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten den Schulbetrieb mitgestalten.

Wir haben dieses Ehrenamt übernommen, um etwas für die Kinder an dieser Schule bzw. Schulvorbereitenden Einrichtung zu erreichen. So können zum Beispiel viele Spielgeräte oder Bücher für die Schulbücherei nur beschafft werden, weil der Elternbeirat diese Anschaffungen bezuschusst. Aktivitäten wie Ausflüge oder Theaterbesuche werden ebenfalls vom Elternbeirat finanziell unterstützt.

Um die dafür notwendigen finanziellen Mittel zu beschaffen, ruft der Elternbeirat die Eltern alljährlich zu Spenden auf und führt Sommerfeste durch.

Die Organisation und Durchführung dieser jährlichen Sommerfeste in Zusammenarbeit mit den Pädagogen und dem Schulpersonal ist natürlich eine der Hauptaktivitäten des Elternbeirats. Diese Veranstaltungen halten für die Kinder viele interessante und spannende Erlebnisse bereit und bieten den Eltern Gelegenheit sich kennen zu lernen und auszutauschen.

Der Elternbeirat hat darüber hinaus in Zusammenarbeit mit der Schulleitung noch andere Wirkungsmöglichkeiten. Beispielsweise haben die Elternbeiräte erreicht, dass im Rahmen der Neustrukturierung der Fördereinrichtungen der ehemaligen Zweigstelle Hassfurt die Eltern der betroffenen Kinder mehr Informationen und klare Zusagen zur künftigen sprachheilpädagogischen Förderung ihrer Kinder bekommen haben.

In Problemfällen kann sich der Elternbeirat auch direkt an den Schulträger oder die Schulaufsichtsbehörde wenden, um Lösungen zu erreichen. Dies kann in Einzelfällen auch öffentlichkeitswirksam durch Unterschriftenaktionen oder Petitionen geschehen. Ein Beispiel hierfür ist das jahrelange Tauziehen um den Neubau der Außenstelle Gerolzhofen. Hier hat der Elternbeirat auf diesem Weg wichtige Impulse geliefert.

Der Elternbeirat besteht aus 12 Mitgliedern und ist auf 2 Jahre gewählt. Dazu kommen 3 Nachrücker für den Fall, das einzelne Mitglieder vor Ende der Wahlperiode ausscheiden. Die Elternbeiräte wählen aus ihren Reihen den Elternbeiratsvorsitz, Kassierer und Schriftführer. Die 12 Sitze sind proportional zur Anzahl Kinder auf die Standorte Schweinfurt (9 Personen) und Gerolzhofen (3 Personen) aufgeteilt.

Elternbeiratswahl

Rahmenbedingungen

Der Elternbeirat besteht aus 12 gewählten Mitgliedern und ist für 2 Jahre im Amt. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um Eltern von Schulkindern oder SVE-Kindern handelt. Die Sitze sind zwischen der Stammschule Schweinfurt und der Außenstelle Gerolzhofen entsprechend der Anzahl Kinder wie folgt aufgeteilt:

Standort: Schweinfurt
Elternbeiratsmitglieder: 9
Nachrücker: 2

Standort: Gerolzhofen
Elternbeiratsmitglieder: 3
Nachrücker: 1

Der Elternbeirat wählt unter den Mitgliedern folgende Funktionsträger:

  • Vorsitzender/Vorsitzende
  • Stellvertretender Vorsitzender/stellvertretende Vorsitzende
  • Kassierer/Kassiererin
  • Schriftführer/Schriftführerin

Dabei spielt es keine Rolle, welchem Standort die gewählten Funktionsträger zugeordnet sind. Scheiden vor Ablauf der Wahlperiode einzelne Elternbeiräte aus, z.B. weil deren Kinder die Einrichtung verlassen, so werden diese durch Nachrücker ersetzt. Reicht die Anzahl der Nachrücker nicht aus, so wird schon nach einem Jahr neu gewählt.

Vorsitzender des Elternbeirates 2009/10: Rainer Göttemann

Zeitaufwand für Elternbeiräte:

Die Elternbeiratsmitglieder treffen sich in der Regel einmal pro Quartal abends zu einer regulären Elternbeiratssitzung. Für die Vorbereitung der jährlichen Sommerfeste finden zwei abendliche Treffen statt. Die Elternbeiratsmitglieder organisieren den Einkauf der Waren und arbeiten am Tag des Schulfestes beim Aufbau und in den Bewirtungsständen mit.

Wahlablauf:

  • Jede Klasse bzw. SVE-Gruppe wählt 2 Klassenelternsprecher bzw. Gruppenelternsprecher.
  • Diese füllen einen Erfassungsbogen mit Personalien aus. Darin kann auch angekreuzt werden, ob sich der jeweilige Elternsprecher als Kandidat für die Elternbeiratswahl zur Verfügung stellt.
  • Die Elternsprecher begeben sich in die Aula und geben den Erfassungsbogen ab. Namen von Elternsprechern, die kandidieren wollen, werden sofort in die Vorschlagsliste aufgenommen. Die Vorschlagsliste wird ausgehängt.
  • Die Stimmzettel werden an die Elternsprecher verteilt. Jeder darf auf seinem Stimmzettel zwei Namen der Vorschlagsliste eintragen. Die Stimmzettel werden wieder eingesammelt.
  • Es folgt die Auszählung. Danach wird eine Rangliste gemäß den ausgezählten Stimmen gebildet. Die 9 (Schweinfurt) bzw. 3 (Gerolzhofen) Kandidaten mit den meisten Stimmen werden Elternbeiräte.
  • Die gewählten Elternbeiräte versammeln sich und wählen die Funktionsträger.