Auf dieser Seite haben wir immer wieder gestellte Fragen von Eltern aufgelistet und beantwortet.
Worin unterscheidet sich Ihre SVE eigentlich von einem örtlichen Kindergarten?
SVE heißt Schulvorbereitende Einrichtung. Unsere Gruppen umfassen maximal 12 Kinder. Die meisten Kinder sind 4 Jahre und älter. Für alle gilt ein intensives Förderprogramm. Da die Förderung sehr intensiv und konzentriert verläuft, bleibt weniger Zeit für Freispiel. Wir müssen selbstverständlich das Ziel der Schulvorbereitung immer im Auge behalten. Neben der Förderung in der Gruppe mit täglich zwei Förderangeboten für alle Kinder erhält jedes Kind einmal in der Woche Sprachtherapie. Um unsere hoch gesteckten Ziele erreichen zu können erwarten wir einen täglichen Besuch der Einrichtung.
Ihre SVE ist hauptsächlich auf Sprachentwicklung ausgerichtet....
... Unser Sohn braucht jedoch die Förderung in den Bereichen Motorik, Wahrnehmung und Körperspannung. Wird er gezielt in diesen Bereichen gefördert oder im Rahmen der allgemeinen Förderung wie im Regelkindergarten?“
Unsere SVE ist auf Sprachförderung spezialisiert. Sprachförderung bedeutet, sich nicht nur auf das Symptom der gestörten Sprache zu konzentrieren, sondern auch andere Entwicklungsbereiche wie Wahrnehmung und Motorik zu fördern. Vor allem darauf sind die Aktivitäten in den Gruppen ausgerichtet. Die Gruppenleiterin bietet eine allgemeine Entwicklungsförderung mit vielen sprachlichen Aspekten an, die Sprachtherapeutin geht ganz speziell und individuell auf die sprechmotorischen Abläufe und die Sprachwahrnehmung ein.
Wird in Ihrer SVE auch das Förderprogramm Hören – Lauschen - Lernen durchgeführt?
Die Inhalte des Förderprogramms Hören - Lauschen - Lernen sind integrierter Bestandteil und werden spezifischer und ausgedehnter, jedoch nicht als Lernprogramm, sondern nach den individuellen Bedürfnissen und Möglichkeiten der Kinder durchgeführt.
Wird in Ihrer Einrichtung auch Ergotherapie und Logopädie angeboten?
Ergotherapie und Logopädie werden in unserer Tagesstätte für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf angeboten. Dazu haben wir Kooperationsverträge mit niedergelassenen therapeutischen Praxen abgeschlossen, deren Mitarbeiter die Kinder in unserer Einrichtung in speziellen Fachräumen fördern. Dieses Förderangebot muss vom Kinderarzt durch einen Behandlungsplan verordnet werden und wird auch in den Schulferien durchgeführt.
Wie findet der Austausch von Erzieherinnen und Eltern statt und in welchen Abständen?
Ein enger Kontakt zu den Eltern ist uns sehr wichtig. Deshalb gibt es drei Elterngespräche im Jahr, bei denen die Gruppenleiterin und die Sprachtherapeutin mit Ihnen den Stand der Entwicklung besprechen, Fördermöglichkeiten für zu Hause erörtern und Empfehlungen für die Schullaufbahn geben. Selbstverständlich gehen die Mitarbeiterinnen auf Ihre konkreten Fragen ein. Darüber hinaus gibt es thematische Elternabende, an denen Sie teilnehmen können, wenn das Thema für Sie wichtig ist. Wir hatten vor ein paar Jahren einen Elternabend über die Möglichkeiten der häuslichen Förderung im Bereich der Mundmotorik, der sehr gut angenommen wurde. Die Themen wechseln jährlich.
Wie jedes Jahr bieten wir auch im Februar 2009 einen Einschulungselternabend an, der Auskunft gibt über Fragen der Schulfähigkeit, rechtliche Fragen zu Einschulung, verschiedene Schullaufbahnen und individuelle Fragen beantwortet.
Wie kommt mein Schulkind zu Ihrer Einrichtung?
Schulkinder, die im Umkreis von 2 km um die Schule herum wohnen, müssen den Schulweg -wie alle anderen Schulkinder auch – zu Fuß zurücklegen oder werden von ihren Eltern gebracht. Schüler, deren Wohnsitz weiter als 2 km von der Schule entfernt ist, werden mit dem Fahrdienst des Malteser Hilfsdienstes gefahren oder erhalten eine kostenlose Fahrkarte des öffentlichen Nahverkehrs.
Begründete Ausnahmeregelungen können bei der Schulleitung beantragt werden. Das staatliche Gesundheitsamt kann dabei zu Rate gezogen werden.
Zu welchen Zeiten würde mein Kind am Morgen abgeholt und am Mittag wieder nach Hause gebracht werden?
Unsere SVE und die Schule sind täglich geöffnet von 8 bis 12.15 Uhr. Entsprechend würde Ihr Kind je nach Wohnort - zwischen 7 und 7.30 Uhr abgeholt werden und wäre spätestens um 13 Uhr wieder zu Hause. Unsere Tagesstätte schließt täglich um 16.15 Uhr, somit ist Ihr Kind zwischen 16.30 und 17.00Uhr zu Hause.
Die genaue Zeit vereinbaren Sie bitte mit Ihrem Fahrdienst.
Wie hoch ist der derzeitige Kindergartenbeitrag für mein Kind?
Der derzeitige Elternbeitrag für SVE-Kinder beträgt € 50.- Sie können aber bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen, wie Bezug von ALG II, durch den Träger von der Zahlung befreit werden. Antragstellung erfolgt über die Schulleitung. Das Vorliegen der Voraussetzungen muss nachgewiesen werden. Im August ist kein Beitrag fällig.
Müssen wir für unser Schulkind Schulgeld bezahlen?
Für Schulkinder fällt kein Elternbeitrag an, da Schulpflicht besteht. Allerdings benötigen auch die Klassenleiter „Materialgeld“ für Besorgungen, die nicht übernommen werden können. Die genaue Höhe des Materialgeldes erfahren Sie beim Klassenleiter Ihres Kindes.
Wieviel muss ich für den Tagesstättenaufenthalt meines Kindes bezahlen?
Die Finanzierung der Tagestätte wird vom Bezirk Unterfranken übernommen. Der gesamte Aufenthalt und die Förderung des Kindes in der Tagestätte sind für Eltern kostenfrei. Allerdings erhebt der Bezirk Unterfranken von den Eltern der Tagestättenkinder einen Eigenbeitrag für das tägliche Essen (warmes Mittagessen, Zwischenmahlzeit und Getränke) in Höhe von monatlich 25,56 Euro. Dazu kommt ebenfalls ein kleiner Betrag an „Spiel- und Materialgeld“ das direkt bei der Gruppenleitung abzugeben ist. Über die Verwendung Ihres eingezahlten Geldes führt die Gruppenleitung Buch und kann Ihnen jederzeit Rechenschaft darüber ablegen.
Kann ich mein Kind von der Tagesstättenverpflegung abmelden, da wir aus religiösen Gründen bestimmte Speisen ablehnen?
Die gemeinsame Tischzeit ist eine wichtige Station in einem geregelten Tagesablauf und deshalb pädagogisch notwendig. Kein Kind soll davon ausgeschlossen sein. Für Kinder, die aus religiösen oder gesundheitlichen Gründen bestimmte Speisen nicht essen dürfen, gibt es immer passende Alternativen, die mit der Gruppenleiterin abgesprochen werden können.
Kann mein Kind aus Ihrer Einrichtung an eine weiterführende Schule wechseln?
Da wir den Lehrplan für Bayerische Grundschulen in vollem Umfang erfüllen stehen Ihrem Kind grundsätzlich alle Schularten des dreigliedrigen bayerischen Schulsystems offen. Ausschlaggebend für eine Aufnahme beispielsweise an einer Realschule ist aber immer der tatsächliche individuelle Leistungsstand ihres Kindes.